Unter Abgleich (auch Trimmen) versteht man in der Elektronik eine Einstellung
Die Justierung ist ein Einstellen; sie ist zu unterscheiden von der Kalibrierung, die ein Einmessen ist und ohne Eingriff in das Messgerät durchgeführt wird (DIN 1319-1). Bei einer mit der Kalibrierung verbundenen Feststellung, inwieweit ein Messgerät gewissen Vorschriften genügt, spricht man bei rechtlicher Kompetenz von Eichung.
Arbeitsgänge während des ordnungsgemäßen Betriebes und zum Einschalten, Anlassen usw. gehören zur Bedienung und erfolgen über eine Benutzerschnittstelle.
Die Voraussetzungen für den Abgleich sind die Zuführung eines geeigneten Testsignals, die Herstellung eines in der Abgleichvorschrift bezeichneten Betriebszustandes und der Anschluss der geeigneten Messmittel. Die Abgleichvorschrift definiert auch das Abgleichkriterium (Sollwert und Toleranzbereich mit der Messung vergleichen) und das Betätigungselement.
Zum Beispiel werden bei der Nullpunkteinstellung von Drehspulmesswerken die vorgeschriebene, ruhige Lage des Gerätes und unbeschaltete (freie) Anschlüsse vorausgesetzt. Bei solchen Messgeräten zeigt ein Zeichen auf der Skale oder einer anderen sichtbaren Fläche die Einbau- bzw. Betriebslage an. Nur bei Einhaltung festgelegter Referenzbedingungen gelten Aussagen zu gewährleisteten Fehlergrenzen.
Bei der Bauteilfertigung in der Elektronik oder auch beim Auswuchten sind die Vorgänge (teil)automatisiert und benutzen meist kein Betätigungselement, sondern verändern die Parameter durch Materialab- oder Auftrag, durch Erhitzung oder rein elektronisch, zum Beispiel durch Beschreiben eines EEPROM, der die Abgleichwerte digital speichert. Die Abgleichvorschrift ist hierbei als Software in der Fertigungsanlage abgelegt, die verbleibende Messabweichung wird häufig durch Vergleich mit einer Referenzgröße / einem Referenzbauteil festgestellt.
Die Notwendigkeit der Einstellung/des Trimmens ergibt sich aus der Ungenauigkeit oder Instabilität technischer Parameter:
Zu häufiges Einstellen kann die Stabilität durch Abnutzung der Betätigungselemente beeinträchtigen und zu verstärkter Wartung führen.
Das (Wieder)herstellen der Stimmung von Musikinstrumenten wird als Stimmen bezeichnet. Bei Funkempfängern wird die Einstellung der Empfangsfrequenz (Bedienvorgang) auch als Abstimmung bezeichnet, die Einstellung der Oszillator- oder Filterfrequenzen bei der Inbetriebnahme dagegen als Abgleich.
Eine andere Bezeichnung für die Abgleichvorschrift ist Einstellrichtlinie bzw. Einstellanleitung. Der inhaltliche Unterschied liegt in dem Grad der Verbindlichkeit und in der Häufigkeit der Ausführung. Der Abgleich erfolgt nach der Produktion eines Gerätes im Prüffeld oder nach einer Reparatur (z. B. durch einen Mess- oder Kalibrierdienst). Die Einstellung erfolgt oft auch beim Betreiber (Einrichter, Betriebsdienst).
Abgeglichene oder kalibrierte Geräte oder Bauteile werden häufig verklebt, mit Lack versiegelt oder gar verplombt, um unbefugtes Verstellen, Umwelteinflüsse oder Lageveränderungen auszuschließen.
Kalibrierdienste liefern ein Messprotokoll, aus dem das Abgleichergebnis und die Einhaltung der Toleranzen hervorgeht.
Zur Einhaltung der für das Fernsehsignal bzw. Farbfernsehsignal vorgegebenen Toleranzen wurden die technischen Anlagen (Studio, Übertragungswagen, Richtfunkanlagen usw.) nach einer Einstellvorschrift eingestellt. Diese Vorschrift war notwendig, weil Einstellvorgänge mit mehreren Betätigungselementen im Fall der Abweichung von einer vorzugebenden Reihenfolge nicht unbedingt zu den geforderten Betriebsparametern führen. In der DDR war diese Einstellung die Aufgabe des Betriebsdienstes der Studiotechnik Fernsehen, die Einstellrichtlinien wurden vom Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt erstellt.
Zu unterscheiden sind eindimensionale und mehrdimensionale Abgleich- bzw. Einstellvorgänge. Eine eindimensionale Einstellung ist z. B. die Einstellung des Nullpunktes einer Waage.
Bei zweidimensionalen Einstellvorgängen muss die Einhaltung zweier Kriterien mit Hilfe zweier Betätigungselemente erreicht werden. Obwohl diese Aufgabe auch von Laien gelöst werden kann (z. B. Kontrast und Helligkeit beim Fernsehen, Abstimmung und Rückkopplung beim Einkreiser, Symmetrie und aktive Federlänge bei der Unruh), soll in der Regel eine Technologie vorgegeben werden. Bei falscher Technologie kommt es zur Divergenz, die mehr oder weniger gleichzeitige Erfüllung beider Kriterien wird nicht erreicht.
Oft ist bei zweidimensionalen Abgleichvorgängen eine Iteration erforderlich, die bei Nichteinhalten der Abfolge nicht zum Erfolg führt. Beispiele:
Einstellrichtlinien sind fast immer so aufgebaut, dass eine an sich vieldimensionale Einstellung in maximal zweidimensionale Vorgänge (z. B. Arbeitspunkt und Verstärkung) mit vorgegebener Reihenfolge aufgegliedert wird. Iterationen können dabei nicht immer vermieden werden.
Moderne Ottomotoren besitzen Hallsensoren zur Steuerung der Zündzeitpunkte und benötigen keinen Abgleich. Steuergeräte können die Zündzeitpunkte darüber hinaus nicht nur drehzahlabhängig, sondern auch last-, temperatur-, und kraftstoffabhängig variieren. Dazu ist in ihnen ein Motor-Kennfeld abgelegt. Diese sogenannte Kennfeldsteuerung kann digital auf verschiedene Wünsche oder Anforderungen (z. B. „sportlich“ oder sparsam) abgeglichen werden.
Die Abgleich- und Einstelltechnologie ist zwingender Bestandteil der Geräteentwicklung und sollte möglichst einfach sein oder von vornherein vermieden werden. Moderne, automatisierte, präzisere Fertigungsmethoden können Abgleichvorgänge vermeiden oder automatisieren. Bei der immer weiter verbreiteten Digitaltechnik (digitale Signalverarbeitung) ist für die Funktion des digitalen Teils selbst kein Abgleich mehr erforderlich. Dort können jedoch Datenreihen abgelegt sein, die individuell bei der Inbetriebnahme gewonnen werden und Linearitätsabweichungen oder Fertigungs-Ungenauigkeiten analog arbeitender Bestandteile eines Gerätes beschreiben und korrigieren. Durch die kostengünstige Datenverarbeitung vieler Sensorsignale kann ein manueller Abgleich oft entfallen, wodurch die Herstellungs- und Wartungskosten sinken.