Die Flug- und Raumfahrtmedizin beschäftigt sich mit dem Erhalt der Gesundheit von Nutzern von Flugzeugen und Raumschiffen.
Sie erstreckt sich über die Bereiche:
Raumfahrtmedizin umfasst die Gebiete:
Die Flug- und Raumfahrtmedizin beschäftigt sich ebenfalls mit der psychologischen und physiologischen Testung für die Personalauswahl. Ein an die Flugfahrtmedizin angrenzendes Gebiet ist die Reisemedizin.
Fachärzte der Gebiete Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin können nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Zusatzweiterbildung die Zusatzbezeichnung Flugmedizin neben ihrer Facharztbezeichnung führen.
Die Ärztliche Weiterbildung ist Angelegenheit der Länderärztekammern in Deutschland. Eine koordinierende Funktion zur Vereinheitlichung der Weiterbildungsgänge übt die Bundesärztekammer aus, die aber keine Kammer im rechtlichen Sinne ist, sondern lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern.
Als Übersicht der Inhalte des Zusatzweiterbildungsganges Flugmedizin im Folgenden ein Auszug aus der Muster-Weiterbildungsordnung 2003/2010 der Bundesärztekammer, die im Großen und Ganzen von den Länderärztekammern umgesetzt zu werden pflegt. Genaues müssen Interessenten bei der für sie jeweils zuständigen Landesärztekammer abrufen.
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Luft- und Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum sowie des Wohlergehens des fliegenden Personals und der Passagiere.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Flugmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin
Weiterbildungszeit:
6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Flugmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin
Abweichend davon wird anstelle der 6-monatigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig absolviertes, alle zwei Wochen stattfindendes kollegiales Gespräch unter der Verantwortung des Leiters eines vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Zentrums als abweichende, aber gleichwertige Weiterbildung anerkannt.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
– der klinischen Flugphysiologie
– der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fliegerverwendungsfähigkeit
– der Flugpsychologie
– den Flugreisetauglichkeitsbestimmungen
– Prinzipien des Primär- und Sekundärtransportes von Kranken und Behinderten in Flugzeugen und Hubschraubern
– der medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen
– flugmedizinischer Beratung von Fernreisenden über Malariaprophylaxe, Einreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitzonenverschiebung
– Erfahrung (bei einem Besatzungsumlauf) in großen Verkehrsflugzeugen mit Zeitzonenverschiebung (mindestens 6 Zeitzonen)
– FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und behinderte Passagiere
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte hierzu diesen Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |