Physikalische Einheit | |
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Einheitenname | Kalorie
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Einheitenzeichen | $ \mathrm {cal} $ |
Physikalische Größe(n) | Energie, Arbeit, innere Energie, Wärme |
Dimension | $ {\mathsf {M\;L^{2}\;T^{-2}}} $ |
In SI-Einheiten | $ \mathrm {1\,cal\ (th)=4{,}184\,J=4{,}184\;{\frac {kg\,m^{2}}{s^{2}}}} $ $ \mathrm {1\,cal\ (IT)=4{,}1868\,J} $ |
Kalorie (Einheitenzeichen cal) ist eine veraltete Maßeinheit der Energie, insbesondere der Wärmemenge. Eine Kalorie ist nach einer gängigen Definition die Wärmemenge, die erforderlich ist, um (bei bestimmten Bedingungen) 1 Gramm Wasser um 1 Grad Celsius zu erwärmen (siehe unten).
Im Jahr 1948 ersetzte die 9. Generalkonferenz für Maße und Gewichte in Paris die Kalorie als physikalische Einheit der Wärmemenge durch die Einheit Joule.[1] Aufgrund unterschiedlicher Definitionen der Kalorie existieren leicht unterschiedliche Umrechnungswerte. In der Norm zu Umrechnungen von Nicht-SI-Einheiten[2] sind fünf verschiedene Werte angegeben. In nebenstehender Tabelle ist zuerst die thermochemisch definierte „Einheit der Wärmeenergie gemäß der Festlegung von NIST“ angegeben und darunter die „Einheit der Wärmeenergie für Brennwerte von Nahrungsmitteln“ nach Internationaler Tabelle.
In Deutschland ist die Verwendung von Joule als internationale SI-Einheit der Energie seit 1969 für amtliche Angaben und den Geschäftsverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Im Warenverkehr der EU ist nach der jüngsten Richtlinie von 2010 neben einer Angabe in Joule als Einheit der Energie eine zusätzliche Angabe in der Einheit Kalorie zulässig. Bei Lebensmitteln darf diese zusätzliche Angabe gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) nur mit der Einheit Kilokalorie (kcal) und in Klammern hinter der SI-Einheit Kilojoule (kJ) erfolgen. Zum Beispiel: Brennwert 210 kJ/100 g (50 kcal/100 g).
Das Wort stammt laut Duden von französisch Calorie, wovon sich auch das Einheitszeichen ableitet. Abgeleitet ist es von lateinisch calor („Wärme“).[3]
Im Prinzip beziehen sich alle Definitionen der Kalorie auf die Wärmemenge, die benötigt wird, um eine bestimmte Masse Wasser, 1 Gramm bzw. 1 Kilogramm, um 1 Kelvin bzw. 1 °C zu erwärmen, also die spezifische Wärmekapazität von Wasser. Dieser Wert ist allerdings deutlich temperaturabhängig; daneben hängt er auch vom Umgebungsdruck sowie der Art des verwendeten Wassers (chemische Reinheit, Isotopenzusammensetzung) ab.
Flüssiges Wasser hat ein Minimum der spezifischen Wärmekapazität bei etwa 30–50 °C von knapp 4,18 kJ·kg−1·K−1, bei 0 °C und 100 °C sind es jeweils um die 4,22 kJ·kg−1·K−1.[4] Entsprechend existieren verschiedene Definitionen der Kalorie. Einige davon definieren nur die Messvorschrift, mit der ein Wert mit gewisser Messgenauigkeit bestimmt werden kann; andere definieren einen exakten Umrechnungsfaktor zu anderen Einheiten.
Anfangs (Mitte des 19. Jahrhunderts) war ein Bezug auf die Erwärmung von Wasser von 0 °C auf 1 °C gebräuchlich, also ein recht hoher Wert von etwa 4,22 kJ pro Kilokalorie („Kilogrammkalorie“); später war eine Normung der (Gramm-)Kalorie auf exakt 42 Millionen erg, entsprechend 4,2 J, im Gespräch.[5]
Der internationale Standard ISO 80000-5 listet die früheren Umrechnungen nicht mehr auf.
Weitere gebräuchliche Definitionen beziehen sich auf die spezifische Wärmekapazität von Wasser bei 4 °C (Maximum der Dichte; ungefähr 4,204 J) oder 20 °C (Bezugstemperatur für flüssige Lebensmittel in der EU;[11] ungefähr 4,182 J); auch andere Bezugspunkte im Bereich typischer Labortemperaturen waren üblich.
Die Internationale Union für Ernährungswissenschaften (IUNS) hat einen Wert von exakt 4,182 J beschlossen.[6]
Das Wort „Kalorie“ kann sich auf eine Kalorie (1 cal) oder verkürzend, streng genommen falsch, auf eine Kilokalorie (1 kcal) beziehen. In der Umgangssprache und in den Lebenswissenschaften kommen beide Verwendungen vor. Zur Unterscheidung spricht man manchmal auch von „Grammkalorie“ und „Kilogrammkalorie“ oder auch „kleiner Kalorie“ und „großer Kalorie“, die sich jeweils auf die Erwärmung von einem Gramm beziehungsweise einem Kilogramm Wasser um ein Grad Celsius beziehen. Eindeutig ist in der Praxis jedoch die Bezeichnung „Kilokalorie“ für 1000 Grammkalorien, analog zu den Vorsätzen für SI-Einheiten.
Früher wurde die Leistung von Öfen oder Heizungsanlagen nicht in Watt, sondern in kcal/h angegeben.
In der Physik wurde die Kalorie nach der Einführung des CGS-Systems eindeutig als Grammkalorie festgelegt. Obwohl die Wärmemenge durch die CGS-Einheit der Energie, Erg, und auch das Joule aus dem parallelen praxisnahen elektromagnetischen System (basierend auf Ohm und Volt) ausgedrückt werden konnte, bestand vielfach der Wunsch, eine spezielle Einheit der Wärmemenge zu behalten, die auf der spezifischen Wärmekapazität von Wasser beruht. Wasser hat schon bei der Entscheidung für das CGS-System und gegen ein System mit Meter statt Zentimeter als Basiseinheit der Länge eine entscheidende Rolle gespielt, weil damit seine Dichte in den Basiseinheiten annähernd 1 beträgt.[12] Unklar war um 1900 zunächst die Namensgebung und die genaue Definition für so eine Einheit, insbesondere auch die Frage, ob sie durch einen festen Zahlenwert vom Joule oder Erg abgeleitet oder durch eine eigene Messvorschrift definiert sein sollte.[13][14]
Spätere Normierungen der Kalorie haben stets diese Grammkalorie als Grundlage genommen und einen festen Zahlenwert zur Umrechnung aus anderen Einheiten definiert; daneben haben weiter messungsbasierte Definitionen existiert. Zu einem einheitlichen Gebrauch ist es nicht mehr gekommen, bevor die Kalorie zunehmend durch das Joule ersetzt worden ist.
Oft wird insbesondere der physiologische Brennwert von Lebensmitteln nach wie vor zusätzlich zur Angabe in Kilojoule in Kilokalorien angegeben; die EU-Richtlinie zur Nährwertkennzeichnung schrieb von 1990 bis Ende 2009 eine Angabe sowohl in kJ als auch in kcal vor.[15] Andererseits müssen in der Wirtschaft und im öffentlichen Gesundheitswesen der EU stets die SI-Einheiten verwendet werden; gegenüber zusätzlich angegebenen anderen Einheiten müssen sie hervorgehoben sein. Insbesondere darf eine Angabe in kcal nicht in größerer Schrift gesetzt sein.[16]
Seit dem 1. Januar 2010 muss der Brennwert eines Lebensmittels in der EU einheitlich in kJ bezogen auf eine bestimmte Menge – z. B. in kJ/100 g – angegeben werden, wobei die zusätzliche Angabe des Brennwerts in kcal unbefristet zulässig ist. Eine Frist zur Abschaffung der zusätzlichen Verwendung der kcal als Einheit im Warenverkehr mit Lebensmitteln war zunächst auf Anfang 1990 festgelegt und dann auf Anfang 2000 verlängert worden;[17] die letzte Verlängerung bis Ende 2009 sowie die komplette Abschaffung der Frist wird mit Handelshemmnissen beim Export in Drittländer begründet.[18][19] Von Anfang 1978 (dem Ende der Übergangsfrist der Vorläuferrichtlinie[20]) bis Ende September 1981 (dem Inkrafttreten der vorhergehenden Richtlinie[16]) war die Verwendung der Kalorie in der EU unzulässig.
Umgangssprachlich werden oft Nährwertangaben in Kilokalorien fälschlich als „Kalorien“ bezeichnet. In den USA ist bei Nährwertangaben die Bezeichnung Calorie für Kilokalorien auch offiziell zulässig.[5]
Der empfohlene Tagesbedarf für erwachsene Menschen variiert abhängig von Geschlecht und Alter. Durchschnittlich liegt er etwa bei 8–13 MJ (2–3 Mcal / 2000–3000 Kilokalorien), wie bereits Carl von Voit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errechnet hatte, während aktive Hochleistungssportler auch ohne Weiteres das Doppelte benötigen können.[21]
Die österreichische Schwerarbeitsverordnung definiert schwere körperliche Arbeit u. a. so, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 8374 Kilojoule (2000 Kilokalorien) und von Frauen mindestens 5862 Kilojoule (1400 Kilokalorien) verbraucht werden (§ 1 Abs. 1 Z 4 Schwerarbeitsverordnung).