Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten |
Kurztitel: | Satellitendatensicherheitsgesetz |
Abkürzung: | SatDSiG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Staatsschutz |
Fundstellennachweis: | 700-6 |
Erlassen am: | 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) |
Inkrafttreten am: | 29. November 2007 bzw. 1. Dezember 2007 |
Letzte Änderung durch: | Art. 92 G vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626, 641) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
5. April 2017 (Art. 183 G vom 29. März 2017) |
GESTA: | B082 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Satellitendatensicherheitsgesetz (Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten – SatDSiG) ist ein deutsches Bundesgesetz vom 23. November 2007. Es soll sicherstellen, dass Erdbeobachtungsdaten deutscher Satelliten bzw. solcher, die von Bodenstationen auf deutschem Boden aus betrieben werden, nicht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die ihrer Verbündeten gefährden. Als Gefährdungsmaßstab wird zugrunde gelegt, welche Daten bereits weltweit frei verfügbar sind. Anfragen, die darüber hinausgehen, zum Beispiel nach aktuellen hochaufgelösten Satellitenfotos oder Radardaten, muss der Vertreiber kritisch hinterfragen. Im Zweifelsfall hat er eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Zudem erlaubt das Gesetz die Untersagung der Übernahme von Anbietern solcher Daten, wenn durch die Übernahme nach Einschätzung der zuständigen Behörde wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik gefährdet wären. Die Überprüfung von Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen dieser Unternehmen erfolgt nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Deutschland ist das erste Land in Europa, das über eine solche Regelung verfügt.
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