Die Leitungsfunktion der Georg-August-Universität Göttingen wurde in der Gründungsphase von Kommissaren ausgeübt, nach der Inauguration 1737 von den Prorektoren, da die Kurfürsten von Hannover sich das Amt des Rektors selbst vorbehalten hatten. Nach der Annexion Hannovers durch Preußen wurde die Universität von Rektoren geleitet, seit Übergang zur Präsidialverfassung vom Präsidenten der Universität. Vorlage:TOC Kategorie
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