Der Titel „Stadtältester von Berlin“ wird durch den Magistrat bzw. Senat als Ehrenbezeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich in kommunalen Funktionen Verdienste erworben haben. Auf der Grundlage der Steinschen Städtereform von 1808, in der dieser Titel begründet wird, wird die Ehrung an Personen auf Lebenszeit verliehen, die mindestens 20 Jahre kommunale Wahl- oder Ehrenämter in Berlin innehatten und die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
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