Nicht ionisierende Strahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Nichtionisierende Strahlung]]
[[Datei:ISO 7010 W005.svg|miniatur|Warnzeichen  nach [[DIN EN ISO 7010]]]]
'''Nicht ionisierende Strahlung''' sind diejenigen [[Elektromagnetische Welle|elektromagnetischen Wellen]], deren Energie nicht ausreicht, um andere [[Atom]]e zu [[Ionisation|ionisieren]], da die Energiemenge der [[Photon]]en unter den meisten [[Bindungsenergie]]n liegt. Dazu zählen insbesondere technisch genutzte Frequenzen im Bereich der [[Radiowelle]]n und [[Mikrowellen]].
 
Die Wirkungen auf biologisches und stark wasserhaltige Substanzen sind [[Wärme|thermischer]] Art, die Wirkung nicht ionisierender Strahlung ist mit der Erwärmung in einem [[Mikrowellenherd]] vergleichbar. Bei elektrisch gut leitfähigen Strukturen, beispielsweise einer [[Leiterplatte]], können bei hohen Strahlungswerten zwischen einzelnen Leiterbahnen hohe Spannungen entstehen und elektronische Geräte in ihrer Funktion gestört werden oder ausfallen. Dieser Umstand ist insbesondere bei lebenswichtigen elektronischen Geräten wie [[Herzschrittmacher|Herzschrittmachern]] zu beachten.
 
== Abgrenzung ==
[[Photon]]en mit einer Energie unter rund 3 [[Elektronenvolt|eV]] gelten als nicht ionisierend, da diese Energie kleiner als die typischen Bindungsenergien sind, welche im Bereich von 3 eV bis 7 eV liegen. Moleküle, die durch Strahlung unter 3 eV zerstört werden, können bei Zimmertemperatur nicht existieren. Sie werden durch die [[Angeregter Zustand|thermische Anregung]] zerstört.
 
Zu der nicht ionisierenden Strahlung werden elektromagnetischen Wellen im [[Elektromagnetisches Spektrum|Frequenzbereich]] unter 750 [[Hertz (Einheit)|THz]] oder einer Wellenlänge von mehr als 400 [[Nanometer|nm]] gezählt. Der Zusammenhang zwischen Energie und der Frequenz ergibt sich mit dem [[Plancksches Wirkungsquantum|planckschen Wirkungsquantum]].
 
Zu der nicht ionisierenden Strahlung zählt im oberen Bereich [[Infrarotstrahlung]] und im Grenzbereich zur ionisierenden Strahlung [[sichtbares Licht]] mit Wellenlängen von 400 nm bis 780 nm. Wellenlängen unter 400 nm, welche als [[UV-Strahlung]] bezeichnet werden, werden im Regelfall zu der [[ionisierende Strahlung|ionisierenden Strahlung]] gezählt.
 
== Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ==
{{Staatslastig|DE}}
Am 29. Juli 2009 hat der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG)<ref>[http://www.gesetze.juris.de/bundesrecht/nisg/gesamt.pdf Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)] (PDF; 42&nbsp;kB)</ref> beschlossen, das am 1. März 2010 erstmals in Kraft getreten ist ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] I S. 2433, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I Nr. 17, S. 734)). Eine konkrete Folge daraus ist u.a., dass seit dem 4. August 2009 Minderjährigen die Benutzung von Solarien nach Maßgabe des § 4 NiSG untersagt ist. Eine dagegen gerichtete [[Verfassungsbeschwerde]] wurde mit Beschluss des [[Bundesverfassungsgericht]]es vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10, nach § 93a Abs.2 [[BVerfGG]] verworfen.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111221_1bvr200710.html Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10.]</ref><ref>[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_2_553.pdf Besprechung des Beschlusses durch Stefan Jablonski in der Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 02/2012, 273] (PDF; 60&nbsp;kB)</ref><ref>Zur Auswirkung des NiSG auf den Heilkundesektor vgl. Hahn, E./Sendowski, M.: ''Das NiSG aus medizinrechtlicher Sicht – Darstellung des Gesetzes und Erläuterung ausgewählter Problemfelder'', Medizinrecht (MedR) 2011, 491-497.</ref>
 
== Referenzen / Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Umweltrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Strahlenschutz]]
[[Kategorie:Elektromagnetische Strahlung]]

Aktuelle Version vom 28. Januar 2018, 15:02 Uhr

Weiterleitung nach:

  • Nichtionisierende Strahlung