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'''Zerfallsgesetz''' ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine [[Exponentieller Prozess# | '''Zerfallsgesetz''' ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine [[Exponentieller Prozess#Exponentielle Abnahme|exponentielle zeitliche Abnahme]] von Größen beschreibt. In der [[Kernphysik]] gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl <math>N</math> der zu einem Zeitpunkt <math>t</math> noch nicht zerfallenen [[Atomkern]]e einer [[Radioaktivität|radioaktiven]] Substanzprobe an. Diese Anzahl beträgt | ||
:<math>N(t)= N_0 \cdot \mathrm e^{-\lambda t}</math>, | :<math>N(t)= N_0 \cdot \mathrm e^{-\lambda t}</math>, | ||
wobei <math>N_0</math> die Anzahl der am Anfang (<math>t = 0</math>) vorhandenen Atomkerne und <math>\lambda</math> die [[Zerfallskonstante]] des betreffenden [[Nuklid]]s ist. | wobei <math>N_0</math> die Anzahl der am Anfang (<math>t = 0</math>) vorhandenen Atomkerne und <math>\lambda</math> die [[Zerfallskonstante]] des betreffenden [[Nuklid]]s ist. | ||
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Nach der Zeit <math>t</math> sind also von <math>N_0</math> Ausgangskernen noch <math>N(t)</math> übrig. | Nach der Zeit <math>t</math> sind also von <math>N_0</math> Ausgangskernen noch <math>N(t)</math> übrig. | ||
==Mittlere Lebensdauer== | == Mittlere Lebensdauer == | ||
Die Zerfallskonstante <math>\lambda</math> ([[Lambda]]) ist der Kehrwert der mittleren [[Lebensdauer (Physik)|Lebensdauer]] <math>\tau = 1/\lambda</math>, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor <math>\mathrm e = 2{,}71828\dotso</math> verringert hat. <math>\tau</math> ([[Tau (Buchstabe)|Tau]]) unterscheidet sich von der [[Halbwertszeit]] <math>T_{1/2}</math> nur um den konstanten Faktor <math>\ln 2</math>: | Die Zerfallskonstante <math>\lambda</math> ([[Lambda]]) ist der Kehrwert der mittleren [[Lebensdauer (Physik)|Lebensdauer]] <math>\tau = 1/\lambda</math>, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor <math>\mathrm e = 2{,}71828\dotso</math> verringert hat. <math>\tau</math> ([[Tau (Buchstabe)|Tau]]) unterscheidet sich von der [[Halbwertszeit]] <math>T_{1/2}</math> nur um den konstanten Faktor <math>\ln 2</math>: | ||
:<math>T_{1/2} = \frac {\ln 2}{\lambda} = \tau \cdot \ln 2 \approx 0{,}693 \cdot \tau</math> | :<math>T_{1/2} = \frac {\ln 2}{\lambda} = \tau \cdot \ln 2 \approx 0{,}693 \cdot \tau</math> | ||
Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form: | Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form: | ||
:<math> N(t) = N_0 \cdot | :<math> N(t) = N_0 \cdot e^{-\frac{\ln(2)}{T_{1/2}}t} </math> | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
*[ | * [https://www.walter-fendt.de/html5/phde/lawdecay_de.htm Java-Animation des Zerfallsgesetzes] | ||
[[Kategorie:Kernphysik]] | [[Kategorie:Kernphysik]] |
Zerfallsgesetz ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine exponentielle zeitliche Abnahme von Größen beschreibt. In der Kernphysik gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl $ N $ der zu einem Zeitpunkt $ t $ noch nicht zerfallenen Atomkerne einer radioaktiven Substanzprobe an. Diese Anzahl beträgt
wobei $ N_{0} $ die Anzahl der am Anfang ($ t=0 $) vorhandenen Atomkerne und $ \lambda $ die Zerfallskonstante des betreffenden Nuklids ist.
Betrachtet man ein radioaktives Präparat mit anfänglich $ N_{0} $ Atomkernen und der Aktivität $ A $, so gilt für die Anzahl $ N $ der in der Zeit $ t $ noch nicht zerfallenen Kerne:
Nach der Zeit $ t $ sind also von $ N_{0} $ Ausgangskernen noch $ N(t) $ übrig.
Die Zerfallskonstante $ \lambda $ (Lambda) ist der Kehrwert der mittleren Lebensdauer $ \tau =1/\lambda $, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor $ \mathrm {e} =2{,}71828\dotso $ verringert hat. $ \tau $ (Tau) unterscheidet sich von der Halbwertszeit $ T_{1/2} $ nur um den konstanten Faktor $ \ln 2 $:
Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form: