Das Eichmaß oder Etalon ist ein Referenzmessmittel für physikalische Größen wie zum Beispiel Längen, Gewichte und Volumina, mit dessen Hilfe Messgeräte geeicht werden können.
Man findet Eichmaße öfter an historischen Gebäuden wie Kirchen weltweit, weil die Kirche die göttliche Gerechtigkeit und Neutralität verbürgte.
Eines der bekanntesten Beispiele ist das Urmeter aus dem Jahre 1899 in Paris, ein Platinlineal. Seit 1889 verwendet man den Internationalen Meterprototyp, ein Platin-Iridium-Stab mit x-förmigen Querschnitt.
Untersuchungen des Bremer Eichamtes im Jahre 2000 ergaben, dass die aus Bronze gefertigten Taufbecken in romanischen und frühgotischen Kirchen aus dem 13. und 14. Jahrhundert möglicherweise als Eichmaße für die damals verwendeten Volumenmaße gedient haben könnten.
Bei der Volumeneinheit für Flüssigkeiten wurde in der vormetrischen Zeit oft unterschieden in verschiedenen Regionen Deutschlands und in der Schweiz beim Eichmaß (alte Schreibweise: Aichmaß). Bei Wein, Bier, Most, Essig und ähnliche Flüssigkeiten differenzierte man in Klein- und Großhandel, in große und kleine Maß, lauteres oder Helleichmaß und Visiermaß, Trübeichmaß oder Mostmaß und Keltermaß, Wirtsmaß oder Schenk- und Zapfmaß, Altmaß, Neumaß und andere weniger gebrauchte Bezeichnungen.
Das Helleichmaß war als Beispiel das Normmaß gemäß der Maßordnung vom 15. Februar 1815 im Königreich Württemberg.[1] Ähnliche Gesetze und Verordnungen gab es auch in anderen Regionen.
die Trübeichmaß | die Helleichmaß | die Schenkmaß |
---|---|---|
Keltermaß | Lauterer Eichmaß | -------- |
Jungmaß | Visiermaß | Zapfmaß |
Neumaß | Altmaß | Wirtsmaß |
Mostmaß | Großmaß (Großhandel) | Kleinmaß (Einzel-, Kleinhandel) |
Beispiel Weinmaß Königreich Württemberg | ||
Most und trüber Wein | Alter oder geklärter neuer Wein | Ausschankmaß (Steuermaß) |
1 Maß = 1,9174 Liter = 96,6616 Pariser Kubikzoll | 1 Maß = 1,83704 Liter = 92,6090 Pariser Kubikzoll | 1 Maß = 1,67000 Liter = 84,191 Pariser Kubikzoll |
160 Maß | 167 Maß | -------- |
10 Helleichmaß | 11 Schenkmaß |
In der Gastronomie ist es ein gesetzlich vorgeschriebenes Maß für Gläser, in denen Bier und hochprozentige Getränke ausgegeben werden. Weingläser und Softdrinkgläser haben ebenso einen Eichstrich, allerdings eher zur Orientierung für den Mitarbeiter.
Das Eichmaß ist lediglich auf dem in der Glaserei hinterlegten Maß korrekt, es wird nicht jeder Strich, der das Werk verlässt, nachgeprüft.