Impulshaltigkeit

Impulshaltigkeit

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Der Begriff der Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.

Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels, Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.

Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Impulszuschlag $ K_{I} $ kann bei Messungen durch die Bestimmung des Taktmaximalpegels $ L_{AFTm} $ erfasst werden. Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.

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