Nennwert (englisch par value) ist in der Wirtschaft der in Geld ausgedrückte Wert, der auf gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) oder Wertpapieren (Aktien, Anleihen) aufgedruckt oder aufgeprägt (Münzen) ist.
In der Wirtschaft heißen Güter, die Geld sind oder einen Nennwert in Geldeinheiten tragen, auch Nominalgüter.[1] Hierzu gehört die große Gruppe der Finanzprodukte, für die es im Regelfall einen Nennwert gibt, wenn daneben noch ein anderer Wert wie beispielsweise ein Kurswert, Marktwert oder Metallwert besteht, der vom Nennwert abweichen kann. Besitzen Nominalgüter zwei Werte, so regeln Gesetze, welcher der Werte etwa für ihre Bewertung heranzuziehen ist. Münzen sind seit der Abkehr vom Metallismus von ihrem Metallwert losgelöst, so dass Geld insgesamt seinen Zweck als Recheneinheit nur mit Hilfe eines Nennwerts erfüllen kann.[2] Der Nennwert stellt damit eine wichtige Geldfunktion dar, ohne ihn ist Geld wertlos.
Der Nennwert kommt in Gesetzen häufig vor und ist deshalb auch ein Rechtsbegriff. Sie sprechen von Nennbetrag (beispielsweise BGB, HGB, AktG, GmbHG), Nennwert (PfandBG, BewG) oder umschreiben den Begriff.
Der Nennwert dient bei diesen Arten als Recheneinheit, Wertmaßstab oder Stimmrechtsgrundlage.
Gesetzliche Zahlungsmittel besitzen ausschließlich einen Nennwert, zu dem sie in Zahlung genommen werden müssen. Ist - wie bei Geld - der Nennwert der einzige Wert, so ergeben die addierten Nennwerte wie beim Kassenbestand die Gesamtsumme an Bargeld. Auch Buchgeld, Forderungen und Schulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, es sei denn, es handelt sich um zweifelhafte Forderungen. Bei einer Nullkuponanleihe im klassischen Sinn bezeichnet man die Endauszahlung als Nennwert. Devisen und Sorten - im Währungsraum ihres Herkunftslandes ein gesetzliches Zahlungsmittel - besitzen dagegen in anderen Staaten als Fremdwährung neben einem Nennwert auch einen Kurswert. Nominalgüter, die neben dem Nennwert noch einen aktuellen Wert (Kurswert, Marktpreis, Marktwert oder Metallwert) besitzen, können nicht ohne Weiteres anhand ihres Nennwerts bewertet werden. Das trifft lediglich auf die Fälle zu, bei denen der Schuldner, Aussteller oder Emittent dieser Nominalgüter sich schriftlich verpflichtet hat, sie spätestes am Fälligkeitstag zum Nennwert einzulösen (Scheck, Wechsel). Gibt es diese Verpflichtung nicht, ist für die Bewertung der jeweilige Kurs-, Markt- oder Metallwert zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich durch Multiplikation mit dem Nennwert:
Liegt beispielsweise der Kurs einer Staatsanleihe (mit einem Nennwert von 1000 Euro) bei 91 %, so beläuft sich ihr Kurswert auf 910 Euro. Bei Anleihen ist deren Nennwertkonvergenz zu berücksichtigen.
Während der Nennwert den auf dem Finanzinstrument angegebenen Wert darstellt, liegt dem Kurswert ein aktueller Kurs zugrunde, der als Börsenkurs durch Notierung an der Börse oder außerbörslich auf dem Geld-, Kapital- oder Devisenmarkt durch Kursfeststellung zustande kommt. Die Abweichung zwischen Nenn- und Kurswert erklärt sich durch Angebot und Nachfrage auf dem betreffenden Markt. Bei Wertpapieren und Anlagemünzen heißt die Differenz zwischen ihrem Nennwert und dem höheren Börsenkurs Agio, ist der Börsenkurs niedriger, spricht man vom Disagio. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dieses ist in den meisten Industrienationen der Fall.[6]
Der Nennwert steht im Mittelpunkt der Lehre des Nominalismus und des Nominalwertprinzips. Beide ignorieren Preisniveau- und Geldwertveränderungen durch Inflation oder Deflation und verlangen, dass bei Nominalgütern oder Geld ausschließlich deren Nennwert zu betrachten ist. Es gilt der Grundsatz „Euro 2002 = Euro 2017“. Der technische Nominalismus besagt, dass der Wert des Geldes ausschließlich vom aufgedruckten Wert abhängt,[7] so dass Geld deshalb keinen Substanzwert haben muss. Der schuldrechtliche Nominalismus geht davon aus, dass der Wert einer Geldschuld ausschließlich durch den Nennwert bestimmt wird.[8] Dadurch bleiben Geldwertschwankungen bei Schuldverhältnissen unberücksichtigt. Der Nominalismus ist deshalb weder geeignet, eine Inflation zu verhindern, noch löst eine Abkehr vom Nominalismus Inflation aus. Das Nominalwertprinzip beherrscht das deutsche Steuerrecht, so dass es zur Besteuerung von Scheingewinnen kommt und Steuerschulden stets Nennbetragsschulden darstellen.
In der Technik ist der Nennwert ein „geeigneter gerundeter Wert einer Größe zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Elements, einer Gruppe oder einer Einrichtung“.[9][10] Konkret handelt es sich meist um vom Hersteller angegebene Zahlenwerte eines Geräts, so etwa der Nennwert einer Spannung (Nennspannung) oder der Nennwert einer Leistung (Nennleistung).
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