Diese Kategorie enthält die Hochschullehrer der Wittenberger Universität Leucorea. Als Hochschullehrer der Wittenberger Hochschule wird eine Person bezeichnet, die mindestens im 16. Jahrhundert Aufnahme in die philosophische, die juristische, die medizinische oder die theologische Fakultät erlangt hat. Das Halten von Privatvorlesungen im Umfeld der Universität ist kein Zuordnungsfaktor. Den Zuordnungsfaktor erfüllen zum Beispiel Personen, die als Adjunkten an der philosophischen Fakultät wirkten bzw. dort im 16.–19. Jh. Aufnahme fanden, Assessoren an der juristischen Fakultät, außerordentliche und ordentliche Professuren (der Begriff Habilitilation war in der Zeitspanne des Bestehens der Universität nicht gebräuchlich, dennoch beschreibt der heutige Begriff jenes Zuordnungskriterium). Es handelt sich kurz gesagt um alle Personen, die mit einer anerkannten Hochschullehrertätigkeit an der Wittenberger Alma Mater betätigten. Weiteres Zuordnungsfaktum sind Kanzlerämter, Dekanate und Rektorate an der Leucorea. Zudem beschränkt sich die Zuordnung auch auf den zeitlichen Rahmen des Bestehens der Wittenberger Hochschule vom 18. Oktober 1502, bis zur Vereinigung der Universität am 12. April 1817, mit der heutigen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Wenn Sie hier einen bestehenden Artikel eines Hochschullehrers der Leucorea vermissen, müssen Sie den gewünschten Artikel bearbeiten und [[Kategorie:Hochschullehrer (Leucorea)]] ans Ende einfügen.
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