In diese Kategorie werden alle Träger der Auszeichnung „Kaiserlicher Hofpfalzgraf“ (lateinisch „Comes palatinus Caesareus – C.P., C.Pal., C.P.C.“ oder „CP.Caes.“, auch „Comes palatinus cum privilegio Caesareae Maiestatis – CP.C.M“) aufgenommen. Die Ernennung zum Hofpfalzgraf war nicht selten verbunden mit der Krönung als Poet („Poeta laureatus – P.L., Poeta Caesareus coronatus – P.C.C., P.Caes.“) oder der Verleihung des Ritter-„Ordens vom güldenen Sporn“ („Eques auratus – Eq.A.“, seltener „Miles auratus“), nicht zu verwechseln mit dem zweithöchsten Orden der katholischen Kirche, dem „Orden vom Goldenen Sporn“.
Die Ernennung zum Pfalzgrafen konnte nicht nur vom Kaiser selbst, sondern auch von dazu besonders ermächtigten anderen Hofpfalzgrafen vorgenommen werden.
Ernennungen zum päpstlichen Hofpfalzgrafen („Comes palatinus Lateranus – C.P.L.“) erscheinen nicht in dieser Kategorie, sondern in der Kategorie:Päpstlicher Hofpfalzgraf.
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