Vereine, die in Deutschland bundesweit tätig sind. Diese sollten zusätzlich kategorisiert werden nach ihrem satzungsmäßigen Sitz bzw. nach dem Sitz des Amtsgerichts, in dessen Vereinsregister sie eingetragen sind (Kategorie: Verein (Ort)). Die Kategorie dient der Unterscheidung zwischen lokal tätigen, auf Ebene der Bundesländer tätigen (Landesverband) und bundesweit tätigen Vereinen (Bundesverbände, nationale Vereine).
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