Zerfallsgesetz ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine exponentielle zeitliche Abnahme von Größen beschreibt. In der Kernphysik gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl $ N $ der zu einem Zeitpunkt $ t $ noch nicht zerfallenen Atomkerne einer radioaktiven Substanzprobe an. Diese Anzahl beträgt
wobei $ N_{0} $ die Anzahl der am Anfang ($ t=0 $) vorhandenen Atomkerne und $ \lambda $ die Zerfallskonstante des betreffenden Nuklids ist.
Betrachtet man ein radioaktives Präparat mit anfänglich $ N_{0} $ Atomkernen und der Aktivität $ A $, so gilt für die Anzahl $ N $ der in der Zeit $ t $ noch nicht zerfallenen Kerne:
Nach der Zeit $ t $ sind also von $ N_{0} $ Ausgangskernen noch $ N(t) $ übrig.
Die Zerfallskonstante $ \lambda $ (Lambda) ist der Kehrwert der mittleren Lebensdauer $ \tau =1/\lambda $, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor $ \mathrm {e} =2{,}71828\dotso $ verringert hat. $ \tau $ (Tau) unterscheidet sich von der Halbwertszeit $ T_{1/2} $ nur um den konstanten Faktor $ \ln 2 $:
Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form: