Die Landé’sche Intervallregel (nach dem deutschen Physiker Alfred Landé) ermöglicht in der Atomphysik die Abschätzung der Energiedifferenz zweier benachbarter Feinstruktur- oder Hyperfeinstruktur-Energieniveaus. Sie besagt, dass der Energieunterschied der Niveaus mit Quantenzahlen $ J $ und $ J-1 $ im Fall der Feinstruktur bzw. $ F $ und $ F-1 $ im Fall der Hyperfeinstruktur proportional zu $ J $ bzw. $ F $ ist.
In einem Feinstruktur-Multiplett ist die Energie eines Niveaus mit Hauptquantenzahl $ n $, Bahndrehimpuls $ L $, Elektronen-Spin $ S $ und gesamtem Hüllendrehimpuls $ J $ durch folgende Formel gegeben:
Dabei ist $ a $ die LS-Kopplungs-Konstante, die atomspezifisch ist. Daraus folgt für die Energiedifferenz zweier Niveaus mit Gesamtdrehimpuls $ J $ und $ J-1 $: [1]
Für die Hyperfeinstruktur gilt Analoges, nur dass statt des Hüllendrehimpulses $ J $ der Gesamtdrehimpuls $ F $ betrachtet wird, der den Kernspin $ I $ mit einbezieht.[2]
Dabei ist $ A $ die Hyperfeinstruktur-Kopplungskonstante.
Die Intervallregel ist für leichte Atome meist in guter Näherung erfüllt. Sie verliert ihre Gültigkeit generell sobald die Kopplung der beteiligten Drehimpulse nicht mehr als kleine Störung behandelt werden kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die obige Formel für die Lage der Energieniveaus LS-Kopplung voraussetzt.[3] Die LS-Kopplung ist bei schweren Atomen nicht mehr gegeben. Aber auch bei leichten Atomen, wie beispielsweise dem Triplett-Zustand des leichtesten Mehrelektronen-Atoms Helium, kann die die Intervallregel aufgrund der Spin-Spin-Wechselwirkung der Elektronen verletzt sein.[4] Die Wechselwirkung des elektrischen Feldes der Hüllenelektronen mit einem nicht verschwindenen Quadropolmoments des Atomkerns kann ebenfalls Abweichungen von der Intervallregel hervorrufen.[5]