Die Hörschwelle (auch Ruhehörschwelle) ist derjenige Schalldruck beziehungsweise Schalldruckpegel, bei dem das menschliche Gehör Töne oder Geräusche gerade noch wahrnimmt.
Die Hörschwelle bildet die untere Begrenzung der Hörfläche (auch als Hörbereich oder Hörfeld bezeichnet) – die obere Begrenzung wird akustische Schmerzschwelle genannt.
Die Hörschwelle ist abhängig von der Frequenz.
Die höchste Frequenz, die wahrgenommen werden kann, ist vom Alter und Gesundheitszustand abhängig. Mit zunehmendem Alter steigt die Hörschwelle vor allem bei höheren Frequenzen an (Presbyakusis).
Die Ermittlung der Hörschwelle wird mit Sinustönen vorgenommen, bei der Tonaudiometrie mit Sinustönen fester Frequenzen (meist 250, 500, 1000, 2000, 3000, 4000, 6000 und 8000 Hz).
Beim Békésy-Tracking verändert sich die Tonfrequenz langsam und kontinuierlich über den ganzen Frequenzbereich. Die Töne werden über exakt kalibrierte Kopfhörer dargeboten; ersatzweise kann mit einer frontal positionierten Schallquelle die binaurale Hörschwelle festgestellt werden.
Die Ermittlung der Hörschwelle kann mit dem sogenannten Eingabelungsverfahren oder dem Verfahren mit ansteigenden Pegeln erfolgen.[1] Beim Eingabelungsverfahren wird die Hörschwelle durch Mittelung der Ergebnisse von Messungen mit ansteigendem und abfallendem Pegel bestimmt, beim Verfahren mit ansteigenden Pegeln wird der Prüftonpegel aus dem unhörbaren Bereich bis zum Hörbarwerden gesteigert. In der Regel findet das Verfahren des ansteigenden Pegels Anwendung.
Als Grundlage für die Bewertung eines Hörverlustes dient die Hörschwelle für Normalhörende, wie sie etwa in der DIN 45630 Blatt 2 und ISO 226:2003 im Rahmen der „Normalkurven gleicher Lautstärkepegel“ festgelegt ist. Ist das Hörvermögen beeinträchtigt, dann weicht die individuelle Hörschwelle von der Normalkurve ab. Das Tonaudiogramm ist die Grundlage bei der Diagnose eines Hörschadens.
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