Zerfallsgesetz

Zerfallsgesetz

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Exponentielle Abnahme einer Größe vom anfängliches Wert N – z.B. der Zahl radioaktiver Atomkerne in einer gegebenen Substanzprobe – mit der Zeit t.

Zerfallsgesetz ist die in der Physik übliche Bezeichnung der Gleichung, die eine exponentielle zeitliche Abnahme von Größen beschreibt. In der Kernphysik gibt das Zerfallsgesetz die Anzahl N der zu einem Zeitpunkt t noch nicht zerfallenen Atomkerne einer radioaktiven Substanzprobe an. Diese Anzahl beträgt

N(t)=N0eλt,

wobei N0 die Anzahl der am Anfang (t=0) vorhandenen Atomkerne und λ die Zerfallskonstante des betreffenden Nuklids ist.

Herleitung

Betrachtet man ein radioaktives Präparat mit anfänglich N0 Atomkernen und der Aktivität A, so gilt für die Anzahl N der in der Zeit t noch nicht zerfallenen Kerne:

A=dNdtmit A=λNλN=dNdtλdt=1NdN0tλdt=N0N1NdNλt(λ0)=ln(N)ln(N0)λt=ln(NN0)eλt=NN0N(t)=N0eλt

Nach der Zeit t sind also von N0 Ausgangskernen noch N(t) übrig.

Mittlere Lebensdauer

Die Zerfallskonstante λ (Lambda) ist der Kehrwert der mittleren Lebensdauer τ=1/λ, also der Zeit, nach der die Zahl der Atome sich um den Faktor e=2,71828 verringert hat. τ (Tau) unterscheidet sich von der Halbwertszeit T1/2 nur um den konstanten Faktor ln2:

T1/2=ln2λ=τln20,693τ

Damit ergibt sich für das Zerfallsgesetz auch folgende Form:

N(t)=N02tT1/2

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