Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Pegel | Bezugswert |
---|---|
Schalldruckpegel Lp | |
Auslenkungspegel Lξ | |
Schallschnellepegel Lv | |
Schallbeschleunigungspegel La | |
Schallleistungspegel LW | |
Schallintensitätspegel LI | |
Schallenergiedichtepegel Lw | |
Schallenergiepegel LE |