Personensuchanlagen sind Telekommunikationseinrichtungen in Gebäuden oder geschlossenen Arealen. Personensuchanlagen sollen meist als Schutzeinrichtung für Personen und Sicherheitseinrichtung für den Betriebsablauf die Suchzeiten für die Suche nach einzelnen Personen zwecks der Teambildung oder im Serviceeinsatz oder gar im Notfalleinsatz mindern. Personensuche ist also ein Hilfsmittel, um die Beweglichkeit von Personen nicht einzuschränken, dennoch aber deren momentanen Aufenthaltsort bei dringendem Bedarf zügig zu ermitteln.
Als Personensuchanlagen werden auch Recherche-Lösungen bezeichnet, die lediglich in der Vergangenheit entstandene Spuren von Personen in Dokumenten oder Telekommunikationsnetzen durchsuchen. Diese Funktionen des Tracing bieten keine Echtzeit- Informationen einer Personensuche (engl. tracing).
Zur Suche nach Personen sind Informationen ohne Zeitverzug (in Echtzeit) erforderlich. Ziel der Benutzung ist das Herstellen einer zeitweiligen Kommunikation zwischen einem Gesuchten, der sich in einem bekannten Gelände oder Gebäude frei bewegt und einem Suchenden, der die persönliche Präsenz oder dessen Informationen beansprucht.
Dabei soll das Feststellen des momentanen Ortes des Gesuchten auf die (wirksamen, also gerichtsfesten) vereinbarten Zielsetzungen beschränkt bleiben, um den gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen für die informationelle Selbstbestimmung genügen zu können und das Unterlaufen der Systemfunktion durch die Beteiligten vermeiden helfen.
Alternative und technisch ähnliche beschriebene Lösungen sind für die Suche nach Sachen bekannt. Lösungen unter Nutzung von Satellitensystemen und von Mobilfunksystemen sind in der Regel für die Suche in oder zwischen Gebäuden nicht hinreichend genau. Die Suche nach Personen in Bewegung stellt hohe Anforderungen und schließt eine explorative Suche mit wiederholtem Durchlauf eines eher trägen Suchverfahrens aus.
In der Regel leistet eine Spontansuche nicht das gewünschte zuverlässige Ergebnis, so dass mit einer stets mitlaufenden Spurbildung eine Suche vorbereitet wird. Die technisch und wirtschaftlich für Einsatz in Gebäuden realisierbaren Lösungen liefern nicht sämtlich zufriedenstellende Leistungen und sind nicht zwingend wirtschaftlich im Betrieb und in der Investition. Klare technische Spezifikationen der Hersteller zur Laufzeit (Latenzzeit von Suchkommando bis Sucherfolg) oder wiederholbarer metrischer Genauigkeiten (Auflösung auf Räume oder Ebenen) und der Trennschärfe (Identifizierung von allen Einzelpersonen einer Gruppe) fehlen häufig. Zudem sind gesetzliche Beschränkungen für Elektronik und Optik zu beachten.
Eine Spurbildung (Bewegungsprofil) kollidiert mit den allgemeinen Forderungen beispielsweise des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Arbeitnehmerdatenschutz: Personensuchanlagen schränken die informationelle Selbstbestimmung generell ein. Der Betrieb von Personensuchanlagen wird aber durch gesetzliche Bestimmungen zum Arbeitsschutz (Chemie) oder zum Anlagenbetrieb (Kraftwerke) gefordert und ist daher nach BetrVerfG von der Mitbestimmung ausgenommen, sondern unterliegt allenfalls der Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung. Bereits das Einrichten einer Personensuchanlage unterliegt der gesetzlichen Mitwirkung. Voraussetzung für den Einsatz von Personen- Sucheinrichtungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Trägers entsprechender Einrichtungen. Jedes andere Vorgehen ist eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Nutzung durch Mitarbeiter bedarf formell der ausdrücklichen Zustimmung der einzelnen Nutzer, die bloße Entgegennahme eines persönlichen Kennzeichens ist keine hinreichende Ausdrucksform solcher Zustimmung. Wer sich nicht suchen lassen möchte kann dies erklären, muss sich jedoch an die Auflagen der Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) sowie der Gewerbeaufsicht und der Feuerwehr halten.
Generell dienen Rufanlagen in Deutschland der verzögerungslosen Übertragung einer Anforderung mindestens mit zentraler Signalisierung und mit lokaler Anzeige am Quellort. Dazu wird der Stand der Technik durch die Anforderungen der Norm DIN VDE 0834-1 definiert und dort nachzulesen. Technische Abweichungen von diesem Anforderungshorizont können im Schadensfall erhebliche Konsequenzen bezüglich der versicherten Haftung bis einschließlich einfacher Fahrlässigkeit bedeuten.
Dazu gibt es verschiedene drahtgebundene und drahtlose Systemkonzepte. Allerdings ist erkennbar, dass einige der bekannten Forderungen der Norm vielfach nicht sämtlich durch neuere drahtlose Lösungen unterstützt werden. Betroffen sind insbesondere die Merkmale:
Dagegen sind einiger der neueren Lösungen erheblich robuster in folgenden Merkmalen, die bei drahtgebundenen Lösungen nachrangig behandelt wurden:
Weiter sind einige Merkmale sowohl bei drahtgebundenen wie bei drahtlosen Lösungen stets kritisch:
Eine Abkehr von den klassischen Zweidraht-Lösungen wird einsetzen, sobald die drahtlosen Lösungen völlig normkonform angeboten werden und einen substantiellen Zusatznutzen bieten, wie
Darüber hinaus führt eine zusätzliche Ausweitung die Geber der Personensuchanlage und deren Gesamtfunktion unzweifelhaft unmittelbar in die Kategorie der Medizintechnischen Geräte:
Personensuchanlagen bieten die Funktionen beispielsweise auf der Grundlage folgender Infrastrukturen:
Eine infrastrukturfeie Personensuchanlage kann allgemein nicht realisiert werden.
Personensuchanlagen sollen möglichst gezielt einzelne Personen oder qualifizierte Gruppen adressieren können. Eine Signalisierung im Rundruf (broadcast) muss auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, wenn Störungen oder Aufmerksamkeitsverluste vermieden werden sollen.
Das Auslösen einer gezielten Suche soll möglichst dezentral erfolgen können, wobei die einzige Mindestvoraussetzung ein personalisierter Signalgeber sein soll, der einen Rückschluss auf die auslösende Person und einen an sich bekannten Ort ermöglicht. Gleichzeitig soll dieser Signalgeber auch den letzten erkannten Standort, besser noch den momentanen Aufenthaltsort der auslösenden Person offenbaren.
Üblicherweise sind moderne Personensuchanlagen funkgestützte Systeme. Herkömmliche Systeme z. B. nach VDE 0834 nutzen drahtgebundene Signaleinrichtungen. Eine Minderzahl von Angeboten nutzt Licht oder Ultraschall für die Signalübertragung.
Allen Lösungen ist gemein, dass die Funktion durch einfaches Ausschalten der Geräte oder Komponenten oder entsprechende Schirmung unterbunden werden kann. Die benutzten Sendeleistungen der Suchsignalgeber sind in der Regel geringer, als die Signale für die Mobilfunktelefonie. Die Sendeleistungen der persönlichen Kennzeichen sind durch die eingebaute Batterie ohnehin sehr niedrig begrenzt.
Die Person, die gefunden werden kann, muss ein persönliches Kennzeichen mit sich tragen; das ist in der Regel ein Funkempfänger (Receiver) oder Funksender (Transmitter) oder Kombinationen (Transceiver), der dauernd aktiv sein muss, um die Suche zu unterstützen.
Die Personen, die eine gesuchte Person finden sollen, können ein Gerät zur Informationsanzeige mitführen, z. B. ein Smartphone. Meist werden jedoch Lichtsignale unter Decken oder über Türen verwendet oder mindestens Datensichtgeräte mit Plananzeigen in Überwachungszentralen eingerichtet.
Die Alarmgabe kann wahlweise autonom (sensitiv) oder manuell erfolgen. Eine Suche muss jedoch immer als autonomer Informationsprozess arbeiten, um dem Suchenden einen Hinweis auf den Aufenthalt des Gesuchten zu geben. Dennoch werden auch Lösungen, die eine mitlaufende Kooperation des Gesuchten erfordern, durchweg als Suchanlagen bezeichnet.
Es gibt eine Vielzahl technischer Standards und nationale oder internationale Normen des DIN oder der ISO für die benutzten technischen Instrumente (Received Signal Strength Indication, RSSI, Real-Time Locating System, RTLS, und Radio Frequency Identification, RFID) und Verfahren. Es gibt hingegen keinerlei Standardisierung für die Funktionsinhalte von Personensuchanlagen oder von Lokalisierungssystemen. Daher ist eine unmittelbare operationelle Vergleichbarkeit der technischen Angebote verschiedener Hersteller bis auf Weiteres nicht gegeben und auch künftig sind Industrienormen zu den Funktionen dieser Systeme jenseits der Sicherheitsnorm DIN VDE 0834-1[4] kaum zu erwarten.
Hinsichtlich der Interaktion bei der Suche erfordern nicht-kooperative Verfahren (siehe oben) eine Messmethode für den momentanen Ort des Trägers der persönlichen Funkeinrichtung. Dazu sind die alternativen Methoden der Unilateration als unscharfe Lokalisierung in Polarkoordinaten oder der Triangulation oder der Multilateration für eine präzise Lokalisierung (Echtzeit-Lokalisierung) in absoluten Koordinaten bekannt.