Alternativverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Alternativverbot''' ist ein Begriff aus der [[Schwingungsspektroskopie]].  
Das '''Alternativverbot''' ist ein Begriff aus der [[Schwingungsspektroskopie]].  
Es besagt, dass eine [[Normalschwingung]] eines [[Molekül]]s mit [[Inversion|Inversionszentrum]] entweder nur [[Infrarot]]-aktiv oder nur [[Ramanstreuung|Raman]]-aktiv ist.
Es besagt, dass eine [[Normalschwingung]] eines [[Molekül]]s mit [[Punktspiegelung|Inversionszentrum]] entweder nur [[Infrarot]]-aktiv oder nur [[Ramanstreuung|Raman]]-aktiv ist.


Bei einer zum Inversionszentrum symmetrischen Schwingung ist die Schwingung im IR-Spektrum verboten (d. h., sie wird nicht beobachtet), bei einer anti-symmetrischen ist die Schwingung im [[Raman-Spektroskopie|Raman-Spektrum]] verboten. Das folgt daraus, dass sich bei einer IR-aktiven Schwingung das [[Dipolmoment]] des Moleküls ändern muss, was es bei einer inversions-symmetrischen Schwingung nicht tut. Damit eine Schwingung Raman-aktiv ist, muss sich dagegen die [[Polarisierbarkeit]] der detektierten Spezies ändern.
Bei einer zum Inversionszentrum symmetrischen Schwingung ist die Schwingung im IR-Spektrum verboten (d. h., sie wird nicht beobachtet), bei einer anti-symmetrischen ist die Schwingung im [[Raman-Spektroskopie|Raman-Spektrum]] verboten. Das folgt daraus, dass sich bei einer IR-aktiven Schwingung das [[Dipolmoment]] des Moleküls ändern muss, was es bei einer inversions-symmetrischen Schwingung nicht tut. Damit eine Schwingung Raman-aktiv ist, muss sich dagegen die [[Polarisierbarkeit]] der detektierten Spezies ändern.
In der [[Charaktertafel]] des Moleküls zeigt sich eine symmetrische Schwingung als "+1" und eine unsymmetrische als "–1".
In der [[Charaktertafel]] des Moleküls zeigt sich eine symmetrische Schwingung als +1“ und eine unsymmetrische als „–1“.


Veranschaulichen kann man sich das beim Molekül <math> \mathrm{CO}_2 </math>, bei dem asymmetrische Streckschwingung und Biegeschwingung nur IR-aktiv sind, während die symmetrische Streckschwingung nur Raman-aktiv ist.
Veranschaulichen kann man sich das beim Molekül <math> \mathrm{CO}_2 </math>, bei dem asymmetrische Streckschwingung und Biegeschwingung nur IR-aktiv sind, während die symmetrische Streckschwingung nur Raman-aktiv ist.

Aktuelle Version vom 14. März 2019, 12:56 Uhr

Das Alternativverbot ist ein Begriff aus der Schwingungsspektroskopie. Es besagt, dass eine Normalschwingung eines Moleküls mit Inversionszentrum entweder nur Infrarot-aktiv oder nur Raman-aktiv ist.

Bei einer zum Inversionszentrum symmetrischen Schwingung ist die Schwingung im IR-Spektrum verboten (d. h., sie wird nicht beobachtet), bei einer anti-symmetrischen ist die Schwingung im Raman-Spektrum verboten. Das folgt daraus, dass sich bei einer IR-aktiven Schwingung das Dipolmoment des Moleküls ändern muss, was es bei einer inversions-symmetrischen Schwingung nicht tut. Damit eine Schwingung Raman-aktiv ist, muss sich dagegen die Polarisierbarkeit der detektierten Spezies ändern. In der Charaktertafel des Moleküls zeigt sich eine symmetrische Schwingung als „+1“ und eine unsymmetrische als „–1“.

Veranschaulichen kann man sich das beim Molekül $ \mathrm {CO} _{2} $, bei dem asymmetrische Streckschwingung und Biegeschwingung nur IR-aktiv sind, während die symmetrische Streckschwingung nur Raman-aktiv ist.

Siehe auch