Der Bezugswert bezeichnet einen speziellen Wert, der bei Angabe von Pegeln für eine in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet wird. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Pegel | Bezugswert |
---|---|
Schalldruckpegel Lp | $ p_{0}=2\cdot 10^{-5}\,\mathrm {Pa} $ = 20 µPa (in Luft)
$ p_{0}=10^{-6}\,\mathrm {Pa} $ = 1 µPa (in anderen Medien) |
Auslenkungspegel Lξ | $ \xi _{0}=10^{-6}\,\mathrm {m} $ (Körperschall) |
Schallschnellepegel Lv | $ v_{0}=5\cdot 10^{-8}\,\mathrm {m} /\mathrm {s} $ (Luft- und Körperschall)
$ v_{0}=10^{-9}\,\mathrm {m} /\mathrm {s} $ (vorwiegend Wasserschall) |
Schallbeschleunigungspegel La | $ a_{0}=10^{-6}\,\mathrm {m} /\mathrm {s} ^{2} $ (Körperschall) |
Schallleistungspegel LW | $ P_{0}=10^{-12}\,\mathrm {W} $ |
Schallintensitätspegel LI | $ I_{0}=10^{-12}\,\mathrm {W} /\mathrm {m} ^{2} $ |
Schallenergiedichtepegel Lw | $ w_{0}=10^{-12}\,\mathrm {J} /\mathrm {m} ^{3} $ |
Schallenergiepegel LE | $ E_{0}=10^{-12}\,\mathrm {J} $ |