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Der Bezugswert bezeichnet einen speziellen Wert, der zu Vergleichen herangezogen wird. Die Anwendung des Begriffs ist sehr vielfältig. Beispielsweise alle Angaben in Prozent basieren auf einem Bezugswert. Da dieser häufig nicht angegeben wird, kann es leicht zu Missverständen oder Widersprüchen kommen.
Verwendung in Physik und Technik
Im physikalisch-technischen Zusammenhang werden in der Literatur folgende Verwendungen hervorgehoben:
- In der Messtechnik sowie in der Qualitätssicherung und Statistik ist der Bezugswert ein eindeutig festgelegter Wert, auf den zur Definition einer Ergebnisabweichung (Messabweichung) Bezug genommen wird. Der Bezugswert kann zum Beispiel die obere Grenze eines Messbereiches, die Skalenlänge oder jeder andere eindeutig festgelegte Wert sein.[1][2] Insbesondere kann er je nach Festlegung oder Vereinbarung der wahre, der richtige oder der Erwartungswert sein.[3]
- Ferner kann in der Messtechnik eine Messung als Vergleich mit einem Bezugswert angesehen werden, wobei als Bezugswert die zugehörige Maßeinheit verwendet wird.[4]
- Für logarithmische Größen ist stets ein Bezugswert erforderlich, wobei eine Leistungsgröße oder eine Leistungswurzelgröße auf einen variablen oder festen Wert bezogen wird, ehe der Logarithmus gebildet wird, beispielsweise beim Spannungspegel. Die Festlegung der festen Größe ist für jeden Anwendungsfall willkürlich.[5][6] Speziell in der Audio-Technik sind verschiedene Bezugswerte zur eindeutigen Verständigung genormt, siehe Bezugswert (Akustik).[7]
- Viele Materialkonstanten erweisen sich bei genauerer Betrachtung als abhängig von Einflussgrößen.[8] Dann gibt man sie zu einem festgelegten Bezugswert an. Soweit sich Abweichungen der Konstanten angeben lassen, werden diese ab dem Bezugswert bestimmt. Beispiel: Temperatureinfluss des spezifischen Widerstands.
Die zu vergleichende Größe wird zum Bezugswert häufig über eine Differenz in Beziehung gebracht (z. B. bei der Messabweichung), die Werte können aber auch über einen Quotienten verknüpft werden (z. B. beim Verhältnis), oder über einen Quotienten der Differenz zum Bezugswert (z. B. bei der relativen Fehlergrenze).
Weitere fachspezifische Verwendungen
In verschiedenen Fachgebieten ist der Begriff Bezugswert, eventuell auch Referenzwert genannt, auf spezielle Art definiert, oder er wird durch ein ganzes Bezugssystem vieler einzelner Bezugswerte ersetzt.
Solche Bezugswerte können sein:
- in der Medizin: Referenzwerte zu Körperfunktionen und chemisch-biologischen Analysen – als Orientierung, ob gemessene Werte als pathologisch anzusehen sind;
- im Bankwesen: der Basiswert, der Leitzins, der Referenzzinssatz oder der Basiszinssatz;
- in der Geodäsie die „mittlere Erdfigur 1980“ in Form des Referenzsystems GRS80;
- in der Astronomie war klassisch der Polarstern mit 2,1 mag der photometrische Nullpunkt der scheinbaren Helligkeit.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ IEC 60050, siehe DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE: Internationales Elektrotechnisches Wörterbuch IEV Eintrag 311-01-16.
- ↑ Martin Klein (Hrsg.): Einführung in die DIN-Normen. Springer Fachmedien, 12. Aufl., 1997, S. 788
- ↑ DIN 55350-13, Begriffe der Qualitätssicherung und Statistik - Teil 13: Begriffe zur Genauigkeit von Ermittlungsverfahren und Ermittlungsergebnissen, 1987, Nr. 1.2
- ↑ Sigmar German, Peter Drath: Handbuch SI-Einheiten: Definition, Realisierung, Bewahrung und Weitergabe der SI-Einheiten, Grundlagen der Präzisionsmeßtechnik, Vieweg, 1979, S. 257
- ↑ Herbert Bernstein: NF- und HF-Messtechnik: Messen mit Oszilloskopen, Netzwerkanalysatoren und Spektrumanalysator., Springer Vieweg, 2015, S. 265
- ↑ Erwin Meyer, Dieter Guicking: Schwingungslehre. Vieweg. 1974, S. 19
- ↑ Karl-Heinrich Grote, Jörg Feldhusen (Hrsg.): Dubbel: Taschenbuch für den Maschinenbau. Springer, 23. Aufl., 2011, S. 29
- ↑ Horst Germer, Norbert Wefers: Meßelektronik: Band 1, Hüthig, 1985, S. 41