Der Begriff der Lichtverschmutzung (englisch light pollution), auch Lichtsmog,[1] Lichtverunreinigung,[2] Lichtimmission[3] oder Lichtglocke, bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch (meist, aber nicht ausschließlich) künstliche Lichtquellen, deren Licht in den Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut wird. Lichtverschmutzung kann störende Einflüsse auf die Flora und Fauna sowie einen negativen Einfluss auf astronomische Beobachtungen des Nachthimmels haben. Damit ist Lichtverschmutzung eine Form der Umweltverschmutzung. Insgesamt sind mehr als 80 % der Weltbevölkerung von Lichtverschmutzung betroffen, in Europa und den Vereinigten Staaten sind es über 99 %.[4]
Ursächlich für die Lichtverschmutzung ist hauptsächlich der große nach oben abgestrahlte oder reflektierte Anteil des Lichts, der dann an Schichten der Atmosphäre, atmosphärischen Stäuben oder Wasser abermals reflektiert und weitum zerstreut wird: Luft wird aufgehellt, wenn sie von Licht durchdrungen wird. Das wird vor allem durch den Tyndall-Effekt hervorgerufen, durch die Streuung von Licht (genauer durch die Mie-Streuung) an Schwebeteilchen in der Luft wie beispielsweise an Nebeltröpfchen, Schwebstaub oder sonstigen Aerosolen sowie durch Reflexion und Refraktion.
Dadurch ergeben sich die bekannten Lichtglocken über den Städten – so hellt beispielsweise eine Stadt mit einer Einwohnerzahl von 30.000 den Himmel in einem Umkreis von etwa 25 Kilometern auf.[5] Diese Störung ist der „Lichtsmog“ im eigentlichen Sinne, als diffuser Nebel aus Licht.[1]
Die größten Verursacher von Lichtverschmutzung sind Großstädte und Industrieanlagen, die die Nacht durch Straßenbeleuchtung, Leuchtreklamen, Videowände, Flutlichtanlagen und Industriebeleuchtung erhellen. Verantwortlich für dieses nach oben geleitete Licht sind vor allem Beleuchtungsanlagen, die ihr Licht weitgehend ungenutzt zu den Seiten und nach oben abstrahlen (Lichtverluste). Eine solche Abstrahlung kann jedoch auch ein gewollter Effekt bei der Gebäude- und Anlagenbe- oder -ausleuchtung sein.
Ein anderes großes Störpotential haben starke gerichtete Strahler. Dazu gehört beispielsweise das Fernlicht der Kraftfahrzeuge, das, um zumindest 200–300 Meter ausreichend auszuleuchten, noch in vielen Kilometern Entfernung stark blenden kann. Seit einigen Jahren verwenden Diskothekenbetreiber Projektionsscheinwerfer nach Art von Suchscheinwerfern, die Skybeamer, die tanzende Lichtkegel an den Nachthimmel projizieren. In Einzelfällen wurden gegen diese Art der Werbung rechtliche Maßnahmen erfolgreich durchgesetzt.[6] Auch der Beitrag von Lichtkunst oder Lasershows zur allgemeinen Lichtverschmutzung wird zunehmend kritisch betrachtet. Als jüngste Ursache treten starke Laserpointer hinzu.[7]
Neben allgemeiner Blendgefährdung sind solche plötzlichen Lichtblitze sich bewegender Richtstrahler auch in der Astronomie sehr lästig, weil sie Langzeitbelichtungen innerhalb eines Augenblicks unbrauchbar machen können oder Artefakte produzieren, die das Aufspüren echter astronomischer Ereignisse erschweren.
Lichtverschmutzung ist eine Begleiterscheinung der Industrialisierung und tritt demnach vor allem in dicht besiedelten Regionen der Industrienationen auf. In Europa beispielsweise ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung davon betroffen. Der jährliche Zuwachs der Lichtverschmutzung beträgt weltweit durchschnittlich 6 %.[8] In Deutschland liegt er bei ca. 6 %, in Italien 10 %[9] und in anderen Ländern wie z. B. Japan bei bis zu 12 %. Spitzenwerte des Wachstums wurden und werden in schnell wachsenden Ballungsräumen vor allem in den USA gemessen, so stieg die Lichtausstrahlung in Südontario mit etwa 7–10 % pro Jahr an, in Tucson vor 1972 sogar jedes Jahr um bis zu 15 %. Manche Schätzungen gehen sogar von einem jährlichen 30-prozentigen Anstieg in manchen US-amerikanischen Städten aus. In den letzten 150 Jahren sei in Berlin die Helligkeit klarer Nächte um das Zehnfache, die von wolkigen Nächten um bis zum Tausendfachen gestiegen.[10]
Lichtverschmutzung beeinflusst bestehende Ökosysteme. So wie verschmutzte Meere, Böden oder Lufträume für viele Spezies nicht mehr bewohnbar sind, so hat auch die Zerstörung der Nacht vielfältige Folgen.
Fachgebiet der Untersuchungen über die Auswirkungen von Dunkelheit auf Lebewesen ist die relativ junge Disziplin der Scotobiologie (‚Dunkelheitsbiologie‘).
Pflanzen werden durch eine künstlich aufgehellte Umgebung in ihrem Wachstumszyklus beeinflusst: Was bei Zuchtpflanzen in Gärtnereien durchaus erwünscht ist, kann für empfindliche Naturpflanzen zum Problem werden. So wurde bereits vielfach beobachtet, dass Laubbäume in unmittelbarer Nähe von Straßenlampen ihre Blätter verspätet verlieren, wodurch es wiederum zu Frostschäden kommen kann.
Die verbreiteten weißen Lichtquellen mit hohem Blauanteil im Spektrum stellen ein erhebliches Problem für die Navigation oder Orientierung nachtaktiver Insekten und auch für Zugvögel dar.[11] Insbesondere die Auswirkungen von nächtlicher Kunstbeleuchtung auf Insekten sind gut dokumentiert. Untersuchungen aus dem Jahr 2000 zeigen, dass in Deutschland in einer einzigen Sommernacht an einer Straßenlaterne durchschnittlich 150 Insekten zugrunde gehen. Rechnet man das auf die ca. 6,8 Millionen Straßenlaternen auf deutschen Straßen hoch, sind dies jede Nacht über eine Milliarde Insekten.[12] Zahlreiche andere Lichtquellen wie die Beleuchtung von Gewerbe- und Industriegebieten, Werbeflächen oder Privathaushalten sind dabei noch nicht berücksichtigt.[13] Je größer die Wellenlänge des Lichts, desto geringer ist die Lockwirkung auf Nachtfalter (Cleve 1964).
Neben Insekten werden zahlreiche weitere Tierarten durch Lichtverschmutzung geschädigt. So beeinträchtigt nächtliches Kunstlicht beispielsweise die Orientierung von Zugvögeln und führt unter anderem dazu, dass Vögel in hell erleuchtete Gebäude fliegen und dabei verletzt werden oder zu Tode kommen (das sogenannte „Towerkill-Phänomen“).[14]
Auf Inselarchipelen sind vor allem junge Seevögel wie Sturmtaucher oder Sturmschwalben durch Lichtverschmutzung gefährdet. Bei ihren „Jungfernflügen“ von den in Steilküsten gelegenen Bruthöhlen auf das offene Meer werden sie von starken künstlichen Lichtquellen angezogen, gehen desorientiert zu Boden und können nicht mehr abfliegen, da sie zum Starten eine erhöhte Position benötigen. Oft verhungern oder verdursten sie dann, werden überfahren oder von Prädatoren getötet. Auf den Balearen lag der Anteil der zu Boden gegangenen Jungvögel am jährlichen Bruterfolg aber lediglich zwischen 0,13 und 0,56 %. Die Todesfälle sind daher nicht bestandsgefährdend, dennoch sollte in der Nähe größerer Kolonien durch bauliche Maßnahmen eine Beeinträchtigung verhindert werden.[15]
Ebenfalls gut dokumentiert ist der negative Einfluss von nächtlicher Beleuchtung auf verschiedene Arten von Meeresschildkröten, deren Nachwuchs an einem zu hell erleuchteten Strand den Weg ins Wasser nicht findet und somit zur leichten Beute von Raubtieren wird.[16] Auswirkungen auf zahlreiche weitere nachtaktive Spezies wie beispielsweise Fledermäuse oder Frösche wurden beobachtet, in den meisten Fällen von vermuteter Beeinflussung besteht jedoch noch weiterer Forschungsbedarf.
Die Auswirkungen auf die Chronobiologie des menschlichen Organismus (wie auch auf andere Tiere) sind ebenfalls noch nicht abschließend erforscht. Störungen im Hormonhaushalt des Menschen (Tag-Nacht-Zyklus, Menstruationszyklus der Frau) sind jedoch bereits nachgewiesen bzw. Gegenstand aktueller Forschung.[17] Weitere physiologische Störungen sind nicht auszuschließen – so veröffentlichte beispielsweise eine israelische Forschergruppe im Jahr 2008 Daten, die einen Zusammenhang zwischen der Stärke nächtlicher Kunstbeleuchtung und dem Risiko von Brustkrebserkrankungen nahelegen.[18] Postuliert wird auch ein Beitrag der verlängerten Helligkeit zur Akzeleration, beispielsweise dem verfrühten Einsetzen der Pubertät.
Im Zuge der Erfindung der künstlichen Beleuchtung hat sich bei vielen Menschen der Tag-Nacht-Rhythmus verschoben: Die Menschen waren früher fast ausschließlich tags aktiv und ruhten nachts. Durch die permanente Verfügbarkeit von Beleuchtung hat sich das verändert. Es ist umstritten, welche Auswirkungen das auf den Menschen hat (siehe auch: Subjektiver und sozialer Tag).
Auch die Wahrnehmung von für die Vorgenerationen noch selbstverständlichen Naturphänomenen, die nur bei weitgehender Dunkelheit zu sehen sind, ist insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen durch die künstliche Erhellung der Nacht stark eingeschränkt. Hierzu zählen zum Beispiel die Milchstraße, die unmittelbare Erfahrung der Planeten, Sternschnuppen oder auch Glühwürmchen.
Die Abwesenheit eines wirklich dunklen Nachthimmels beeinträchtigt in besonderem Maße die astronomische Beobachtung und Forschung. Über einer hell erleuchteten Stadt sind mit bloßem Auge in der Regel nur noch wenige sehr helle Sterne zu sehen. Ausgedehnte lichtschwächere Objekte wie die Milchstraße, die Große und die Kleine Magellansche Wolke, die Andromedagalaxie oder den berühmten Großen Orionnebel kennen viele Menschen nur noch aus der Erzählung.
In einer Studie in der Schweiz wurde festgestellt, dass man Sterne nur noch bis zu Grenzgröße von 4 mag sieht, anstatt bis 6 mag:
Die Zahl der mit bloßem Auge sichtbaren Sterne liegt zumeist bei nur noch 200 bis 500, in Innenstädten sogar nur bei einigen Dutzend, während sie früher generell – heute nur noch in sehr dunklen Gegenden – bei bis zu 6500 lag.[19] Sternwarten, die noch im letzten Jahrhundert in manchen Großstädten in Betrieb waren, mussten mittlerweile den wissenschaftlichen Betrieb einstellen oder an abgelegene Orte verlagert werden (bekanntes Beispiel: die Vatikanische Sternwarte).[20]
Neben optischer Beeinträchtigung wird hier das Problem des Elektrosmogs (englisch radio-wave pollution) für die Radioastronomie ebenfalls zu einem immer größeren Problem.[21]
Aktuell gibt es noch keine Untersuchungen darüber, wie viel Energie durch die umstrittenen Lichtquellen und die Gebäudebeleuchtung verbraucht wird. Für die USA wird allerdings geschätzt, dass bereits in den 1990er Jahren knapp eine Milliarde Dollar pro Jahr für die nächtliche Beleuchtung ausgegeben wurde.[22]
UNESCO, IAU (Internationale Astronomische Union) und CIE (Internationale Beleuchtungskommission) haben schon 2007 ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Paradigma intelligente Beleuchtung steht. Der Katalog bezieht sich auf Beleuchtung des öffentlichen Raumes ebenso wie Privatbeleuchtung, und umfasst:[23]
Hier wurde der Begriff der Upward Light Ratio (ULR, aufwärtsgerichteter Lichtanteil) eingeführt. Dort, wo gezielt Lichtschutzmaßnahmen getroffen werden, sollte diese geräteseitig 0 sein, und im Betrieb gemessen (einschließlich Reflexionen) über der Horizontalebene von unter 0,5 cd/klm (Lichtstärke je Quell-Lichtstrom). Empfohlene Richtkennungen für Leuchtmittel sind Full Cut-off (FCO) oder CIE G6.[23] Mit Empfehlungen wie Guide to the lighting of urban areas (CIE-136-2000) oder Guide on the limitation of the effects of obtrusive light from outdoor lighting installations (CIE 150–2003) stehen heute auch moderne technisch orientierte Richtlinien zu Lichtschutz zur Verfügung. Auch älteres Regelwerk wird dahingehend neu überarbeitet.
Ferner ist es günstig, Lichtquellen zu verwenden, die bei möglichst langen Lichtwellenlängen mit rötlichem Licht strahlen, da die durch die Rayleigh-Streuung an den Luftmolekülen in der Erdatmosphäre abgelenkten Lichtteilchen umso stärker zurückgestreut werden, je kürzer und somit je blauer die Lichtwellenlänge ist.[25]
Straßenbeleuchtung wird beispielsweise verändert, indem Dimmer eingesetzt und die bisher verwendeten Hochdruck-Quecksilberdampf- durch Natriumdampflampen ersetzt werden oder Leuchtdiodentechnologie eingesetzt wird. Durch solche Umstellungen konnte beispielsweise in der Augsburger Innenstadt der Stromverbrauch um 20 Prozent gesenkt werden.[26] Allerdings hat das Lichtspektrum von Leuchtdioden, die für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden, einen sehr hohen Blauanteil, der sich aufgrund der Rayleigh-Streuung besonders stark in der Atmosphäre verteilt. Daher ist es zum Lichtschutz erforderlich, spezielle Leuchtdioden mit hohem Orangeanteil zu verwenden.[27][28]
Eine weitere Maßnahme, die getestet wird, ist konkretes Einschalten der Straßenbeleuchtung über Bewegungsmelder, damit also nur diejenigen Abschnitte erhellt sind, die verwendet werden.[29]
Eine Kritikposition besagt, dass eine Reduzierung der Beleuchtung automatisch auch eine Reduzierung der Sicherheit auf den Straßen bewirke.[30] Außerdem sind gewisse Mindeststärken der Beleuchtung heute etwa im Rahmen der Gewährleistung des Wegerhalters gesetzlich vorgeschrieben.
Eine in Lichtschutzzonen eingesetzte Maßnahme ist der Verzicht auf das Fernlicht im Straßenverkehr. Diese können über viele Kilometer enorme Helligkeit erreichen. Das impliziert aber eine generelle nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h, sofern die Straßen nicht erst recht wieder künstlich beleuchtet würden.
Lichtschutzzonen werden im Sinne eines Vertragsnaturschutzes schon immer um Standorte von Groß-Observatorien eingerichtet, damit dort ungestört beobachtende Astronomie betrieben werden kann (die erste Regelungen dieser Art war zum Schutz des städtischen Observatoriums im Jahr 1958 in Flagstaff/Arizona).[31]
Seit 1999 existieren ausgewiesene Lichtschutzgebiete (englisch dark sky places) in Kanada und bald darauf auch den USA, 2009 wurden die ersten in Europa ausgewiesen. Schon 2007 veröffentlichten UNESCO, UNWTO, IAU und andere internationale Organisationen auf einer Konferenz in La Palma 2007 die Declaration in Defence of the Night Sky and the Right to Starlight (La Palma Declaration; Initiative Starlight 2007).[32] Dort wurde auch das Konzept eines UNESCO-Starlight Reserves erarbeitet. Im Zuge des International Year of Astronomy 2009 (IYA2009) wurde auch die Initiative Dark Skies Awareness begonnen, als Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeitsplattform in Bezug auf die Problematik.[33] Ebenfalls seit 2009 beschäftigt sich die IUCN Dark Skies Advisory Group (DSAG), eine Arbeitsgruppe der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), mit der Ausweisung und Klassifizierung von Lichtschutzgebieten sowie mit den Kriterien dafür. Bei der DSAG sind derzeit über 50 Gebiete registriert. Dadurch kann Lichtschutz auch in die Verordnungen und Managementpläne zu Schutzgebieten mitaufgenommen werden.
In einigen Staaten wurden inzwischen auch explizite Gesetze eingeführt, um die Lichtverschmutzung in den Griff zu bekommen:[31]
In Deutschland war 2007 eine öffentliche Petition zur Lichtverschmutzung ins Leben gerufen worden.[39]
Vor allem auf einigen regionalen Ebenen laufen derzeit Anstrengungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung:
Auf der kanarischen Insel La Palma, UNESCO-Biosphärenreservat, wurden aufgrund des Lichtschutzgesetzes Straßenlaternen verändert und die Beleuchtungszeiten gesetzlich geregelt. In den Höhenlagen des dortigen Roque de los Muchachos ist – auch wegen des dort angesiedelten Observatoriums (Europäische Nordsternwarte) – die Benutzung des Fernlichts untersagt.
In Österreich gibt es seit den frühen 2000ern das Projekt Die Helle Not, welches von Land (Tirol), Bund (Lebensministerium) und Europäischer Union unterstützt wird und 2005 den CIPRA-Wettbewerb Zukunft in den Alpen gewann.[40]
Augsburg gilt deutschlandweit als „Modellstadt für umweltfreundliche Beleuchtung“.[41] In Deutschland gibt es auch einige Initiativen zu Lichtschutzgebieten.
Im Rahmen der IUCN-Schutzgebietseinstufung gibt es auch die Kategorie Dark Sky Community (‚Lichtschutz-Gemeinde‘), dort sind erst wenige Gemeinden registriert, doch soll eine engere Verbindung mit der lokalen Agenda 21, dem Nachhaltigkeitsprogramm der UNO, oder Europa-Programmen wie Energieeffiziente Gemeinde/Energiestadt/European Energy Award[42] erfolgen.
Im Gegensatz zu Seeing-Skalen erfolgt die Bestimmung des Grades der Lichtverschmutzung vorwiegend ohne optische Hilfsmittel. Neben einigen einfachen Methoden zur Einordnung, wie das Auszählen von Sternen einer bestimmten Himmelsregion, gibt es auch anerkannte Skalen. Am meisten verbreitet ist die im Februar 2001 veröffentlichte Bortle-Skala nach John E. Bortle.
Das Konzept der UNESCO-Starlight Reserves empfiehlt für die Kernzone von Schutzgebieten das Vollmond-Kriterium (< 0,27 lux), das heißt, die künstliche nächtliche Beleuchtung bleibt zumindest unterhalb der maximalen natürlichen.[23]