Helligkeit ist ein Überbegriff subjektiver Eindrücke und objektiver Messgrößen für die Stärke einer visuellen Wahrnehmung von – sichtbarem – Licht.
Die Worte Helligkeit und Dunkelheit (auch Finsternis) werden meist für die subjektive Lichtempfindung benutzt, wie sie auf das Auge des Beobachters wirkt[1] – Dunkelheit ist in diesem Sinne der niedrigere „Messwert“ an Helligkeit.
Dabei umfasst der Begriff zwei Konzepte:
Die meisten höheren Lebewesen haben zwei – im Allgemeinen getrennt arbeitende – Komponenten des visuellen Systems: Die normalen Lichtverhältnisse werden als photopischer Bereich bezeichnet (Tagsehen), Sehen bei Dämmerlicht als mesopischer, Nachtsehen als skotopischer Bereich. Unterhalb der Sehschwelle des skotopischen Bereichs nimmt ein Auge nichts mehr wahr, es herrscht Finsternis – auch wenn die Beleuchtungs- bzw. Lichtstärke noch nicht Null ist (Restlicht). Übermäßige Helligkeit führt zu Blendung, der Sehsinn versagt. Die Farbwahrnehmung funktioniert nur mit genügend Licht (photopischer Sehbereich), darunter werden nur Grautöne wahrgenommen, darüber nur „Weiß“. Die physiologischen Schwellen des Sehsinns sind bei allen Lebewesen extrem unterschiedlich, auch beim Menschen schwanken sie relativ deutlich.
Die Sinnesempfindung der Helligkeit ist etwa dem Logarithmus des Reizes proportional – sie folgt wie viele andere neurologische Prozesse dem Weber-Fechner-Gesetz. Dabei kann die Helligkeitsempfindung bei verschiedenen Personen oder auch bei beiden Augen etwas unterschiedlich sein. Insbesondere hängt sie von der spektralen Empfindlichkeit der Sehzellen für das Tagessehen (photopisches Sehen) bei mittleren Wellenlängen ab, die bei den meisten Menschen im Bereich um 555 nm Wellenlänge (grün) am höchsten ist, etwa entsprechend dem Maximum der Sonnenstrahlung. Bei vielen Tieren ist dieses Maximum der Wahrnehmung für Helligkeit bei anderen Wellenlängen, mithin bei anderen Farben, wie bei Katzen oder Bienen festgestellt wurde. Die genauere Verteilung der Helligkeitsempfindlichkeit des menschlichen Sehapparats in Abhängigkeit von der spektralen Lichtfarbe beschreibt die V-Lambda-Kurve.
Das menschliche Auge arbeitet in einem sehr großen Helligkeitsbereich, der Lichtintensitäten von 1 : 10 Milliarden entspricht. Die Sehschwelle liegt bei 10−13 Lumen[2]. Dennoch können wir verschiedene Helligkeiten als unterschiedlich wahrnehmen, sobald sich ihre Lichtmenge um mehr als 10 % unterscheidet. Darauf beruht die fotometrische Stufenmethode für scheinbare Helligkeiten, die der Astronom Friedrich Argelander um 1840 entwickelt hat.
Soll Helligkeit objektiv bestimmt werden, sind zwei Effekte besonders zu berücksichtigen.
Der Begriff Helligkeit versteht sich allgemeiner als Intensität der auf einen Beobachter oder Sensor wirkenden Strahlung, die räumlich und über ein Frequenzband mit benachbarter elektromagnetischer Strahlung gemittelt wird.
Als rein physikalische Messgröße wird die Helligkeit eines Objektes als Radiosität bezeichnet und von der Photometrie durch die Lichtstärke ersetzt, welche die von einem Objekt ausgehende, spektral gemittelte Strahlung in der Maßeinheit Candela (cd) angibt. Die Helligkeitsskala kann auch durch die Energie des einfallenden Lichtes definiert werden, womit die o. a. Subjektivität bei der Wahrnehmung von Flächen- oder Sternhelligkeiten wegfällt. Wenn m die Magnituden und L die gemessenen Lichtströme zweier Sterne sind, ist ihr Helligkeitsunterschied
Für Δ m = 1 entspricht dies einem Verhältnis der Lichtenergie von 1 : 2,512 bzw. einem Logarithmus von 0,4.
Die Unterscheidung zwischen Ausleuchtung und Helligkeit einer Lichtquelle quantifiziert man im Emissionsgrad bzw. Remissionsgrad, in Bezug auf Beleuchtung als hemisphärischen, auf Lichtquellen als gerichteten Grad, alle jeweils als auf einen Ausschnitt des Spektrum bezogen, oder das Gesamtspektrum. Aus diesen leiten sich dann, jeweils bezogen auf eine Zeiteinheit oder eine Raumwinkeleinheit des Sichtfelds oder beide, die photometrischen Grundgrößen ab. Je nach Kontext spricht man auch von einer physikalischen Größe der ‚Beleuchtung‘ (etwa Leuchtdichte) oder des ‚Lichts‘ (etwa Lichtintensität).
Die Größen des Lichts/der Beleuchtung und die der Strahlung unterscheiden sich um die durch die V-Lamda-Kurve gewichteten spektralen Anteile, wie sie der Sehsinn verarbeiten kann, weil Licht – als ‚wahrnehmbare Strahlung im optischen Bereich‘ – kein (rein) ‚physikalisches‘, sondern ein physiologisches Phänomen ist. Nimmt man konkret Bezug auf den Sehapparat – ob ein biogenes Auge oder ein technischer Sensor – legt man die Strahlungsgrößen zugrunde (etwa den Strahlungsfluss statt des Lichtstroms).